Packhof
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Das Mündener Stapelrecht aus dem Jahre 1247 verpflichtete alle durchreisenden Kaufleute, ihre Waren abzuladen und sie in der Stadt öffentlich zum Kauf oder Verkauf anzubieten, bevor sie weiter transportiert wurden. Nachdem auf dem Wiener Kongress (1815) die Freiheit der Flussschifffahrt in ihren grundsätzlichen Bestimmungen festgelegt wurde, hob die am 01.03.1824 in Kraft getretene „Weserschiffahrts-Akte“ alle bislang an der Weser bestehenden Stapel- und Zwangsumtauschrechte auf. Allerdings konnte diese Erleichterung den Rückgang der Handelsschifffahrt nicht aufhalten, der mit der Inbetriebnahme der Hannoverschen Südbahn von Göttingen nach Kassel im Jahr 1856 begann.
Noch 20 Jahre zuvor, im Jahr 1837, beschloss der Magistrat der Stadt Hannoversch Münden den Bau stadteigener Lagerhäuser, um die Durchfuhrgüter oder unverzollten Waren zentral zu lagern. Im selben Jahr erfolgte die Grundsteinlegung für das erste große Lagerhaus an der Fulda, dem zwei Jahre später der Bau des großen Packhofes an der Wanfrieder Schlagd folgte. Dieser Bau wurde im Januar 1840 fertiggestellt.
Das markante zweiflügelige Gebäude nimmt die jeweiligen Straßenfluchten der Altstadt auf und schließt den Kern der Innenstadt nach Norden riegelartig ab. Mit seiner Kubata bildet der dreieinhalb- geschossige Baukörper ein Gegengewicht zu der umgebenden kleinteiligen Fachwerkbebauung der Altstadt. Der klassizistische Bau wird geprägt durch das flach geneigte Walmdach und durch seine strengen Fassadenflächen. Die vertikale Gliederung der Fassade erfolgt durch Rücksprünge an den Wandflächen und durch symmetrisch angeordnete Fensterachsen. Umlaufende Gesimsbänder und das in Werkstein ausgeführte Sockelgeschoss bilden horizontale Gliederungselemente. Die darüber liegenden Stockwerke sind aus verputztem Ziegelmauerwerk gearbeitet.
Quelle: www.denkmalkunst-kunstdenkmal.de