Hölle 1, 2 (Quedlinburg)

Artikel bewerten
(0 Stimmen)

Das Anwesen ist im Quedlinburger Denkmalverzeichnis als Wohnhaus eingetragen. Das zweigeschossige, barocke Fachwerkhaus entstand nach einer am Torbogen befindlichen Inschrift im Jahr 1791. Die Gefache des Fachwerks sind mit Zierausmauerungen versehen, die im Jahr 1981 nach historischem Vorbild erneuert wurden. Die Instandsetzung des Gebäudes erfolgte bis 1982 gemeinsam mit dem benachbarten Alten Klopstock. Bedeckt ist das Gebäude mit einem Mansarddach. Bemerkenswert ist die mit einem Oberlicht versehene Haustür des Gebäudes.

 

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel H%C3%B6lle_1,_2_%28Quedlinburg%29H%C3%B6lle_1,_2_%28Quedlinburg%29 aus der freien Enzyklopädie WikipediaWikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 UnportedCreative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (KurzfassungKurzfassung). Liste der AutorenAutoren. Foto:„Hölle 1, 2 (Quedlinburg)Hölle 1, 2 (Quedlinburg)“ von Olaf Meister - Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.

Bitte anmelden, um einen Kommentar zu posten